Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Henry Distler · Dr. Martin Distler · Regina Distler · Dr. Brigitte Grimm

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Jugendschutzuntersuchungen

Die Jugendschutzuntersuchung ist für alle Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung oder gewerbliche Arbeit beginnen wollen, durch das Jugendarbeitsschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben.

Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des bzw. der Jugendlichen durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.

Für die Jugendschutzuntersuchung ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung erhältlich ist. Ohne diesen Berechtigungsschein darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Dem Berechtigungsschein liegen verschiedene Anamnesebögen bei, von denen einer vom Erziehungsberechtigten sorgfältig und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Erst- und Nachuntersuchung

Ist der oder die Jugendliche bei Antritt der Tätigkeit jünger als 18 Jahre, muss vor Antritt der Tätigkeit eine sog. Erstuntersuchung durchgeführt werden. Hat der Jugendliche nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht, muss zwingend eine Nachuntersuchung erfolgen.

Wurden bei diesen Untersuchungen durch die Tätigkeit hervorgerufene gesundheitliche Schäden oder mögliche Gefahren für den Gesundheitszustand festgestellt, kann eine weitere außerordentliche Nachuntersuchung erfolgen.

Untersuchungsinhalt

Sowohl bei der Erstuntersuchung, als auch bei der ggf. notwendigen Nachuntersuchung wird zunächst anhand vorgeschriebener Richtlinien der aktuelle Gesundheitszustand erhoben und dokumentiert.

Hierzu gehört neben einer Ganzkörperuntersuchung auch eine Überprüfung der Seh- und Hörkraft. Zusätzlich erfolgt eine Urinuntersuchung. Eine Blutuntersuchung ist nicht vorgesehen.

Organisatorischer Hinweis

Auch in unserer Praxis führen wir die Jugendschutzuntersuchung durch. Bitte vereinbaren sie für die Untersuchung einen Termin. Zu diesem bringen Sie bitte zwingend den ausgefüllten Anamnesebogen (unterschrieben von einem Erziehungsberechtigten) als auch den Impfausweis mit.